Als Rentenberater sind wir an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und rechnen auch nach diesem ab.
Auf dem Gebiet des Sozialrechts empfiehlt sich die Möglichkeit
einer Honorarvereinbarung / Vergütungsvereinbarung.
Diese muss individuell besprochen werden.
Die Erstberatung kostet je nach Umfang 150,00EUR - 190,00EUR (zzgl. 19% MwSt.) maximal jedoch 226,10 EUR.
Diese bitten wir passend zum Termin mitzubringen.
Oft übernehmen bestehende Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die entstehenden Kosten. Klären Sie dies bitte vorher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Die Kosten für die Rentenberatung können desweiteren als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).